Architektur in der Denkmalpflege
Nach dem Abschluss der Voruntersuchungen wird zusammen mit dem Bauherrn ein auf den Ergebnissen aufbauendes Entwurfskonzept erarbeitet, das nach der Abstimmung mit den zuständigen Behörden in die Eingabeplanung oder den denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisantrag mündet.
In Zusammenarbeit mit einem Tragwerksplaner wird nach der Erstellung eines Tragwerksgutachtens eine Kostenermittlung erarbeitet, die die Grundlage für alle Zuschussanträge und den dafür nötigen Finanzierungsplan bildet.
Nach der Erteilung der Baugenehmigung beginnt die Phase der Werkplanung, Ausschreibung und Vergabe der notwendigen Arbeiten an die Handwerker und Restauratoren.
Die Ausführung der Restaurierungsarbeiten müssen verantwortungsvoll bis zum Ende der Baumaßnahme begleitet werden.
Den Abschluss bildet der Kostennachweis und die Schlussdokumentation der Maßnahme, die den zuständigen Vertretern der unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesamtes für Denkmalpflege vorzulegen ist.